Verbraucherinsolvenz-Verfahren: Auch Bafög-Rückzahlung entfällt mit Restschuldbefreiung
Überschuldung und Verbraucherinsolvenz sind für die Betroffenen wahrlich kein Zuckerschlecken. Ein Riesen-Bonbon gibt es jedoch für überschuldete ehemalige Bafög-Empfänger, die ihren Bafög Kredit zurückzahlen müssen. Diese werden bei der Restschuldbefreiung (nach erfolgreicher Einleitung ihres Verbraucherinsolvenzverfahrens) automatisch auch ihre gesamten Bafög-Schulden los!
Die Verpflichtung zur Bafög-Rückzahlung löst zwar keine Überschuldung aus,. Schließlich muss nur bei entsprechendem Einkommen das Bafög in Raten zurückgezahlt werden. Im Verbraucherinsolvenzverfahren gehen die Bafög-Schulden jedoch zwingend in die Insolvenzmasse ein. Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensperiode müssen daher mit der Restschuldbefreiung daher auch die Bafög-Schulden vollständig erlassen werden.
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Am 17. Mai 2007 um 13:44 Uhr
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