Verlieren zum Jahresende 1,4 Millionen Riester – Rentensparer ihre Zuschüsse?
Nach Angaben des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hat ein Drittel der 4,2 Mio. Riester-Rentensparer aus dem Jahr 2004 den Antrag auf den Jahreszuschuss 2004 noch nicht bei ihrem Riester-Rente-Vertragspartner (Versicherung, Finanzinstitut) abgegeben. Wer den Antrag nicht noch bis zum 31.12.2006 abgibt, verliert den Anspruch auf den staatlichen Zuschuss für 2004. Der Verlust für 2004 beträgt 76 EUR Grundzulage plus 92 EUR pro Kind – oder sogar mehr, wenn sich dies steuerlich ergibt, was das Finanzamt von sich aus ausrechnet.
Viele der zukünftigen Riester-Rentner scheitern an der bürokratischen Komplexität des Vorsorgeprodukts – wenigstens für 2004. Viele meinen offenbar, es reiche aus, die Einzahlungen in die Riester-Rente als Sonderausgabe in der jeweiligen Jahressteuererklärung einzutragen. Tatsächlich muss man zusätzlich spätestens innerhalb von zwei Jahren die Zuschüsse für das jeweilige Riester-Sparjahr beantragen – sonst geht man leer aus.
Tipp: Unbedingt sofort den “Dauerzulageantrag” für den Riester-Vertrag ausfüllen – den gibt es seit einiger Zeit. Verwenden Sie nicht den jährlichen Zuschuss-Antrag – damit halsen Sie sich nur Mehrarbeit auf! Füllen Sie den Dauerzulageantrag jetzt aus, dann haben Sie es hinter sich – später vergessen Sie es nur wieder.
