Tipps zur Sicherung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer

Bei akademie.de wurden jetzt zur Pendlerpauschale neue Tipps und Musterbriefe eingestellt: Wie erhält man sich die Ansprüche auf die Pendlerpauschale auch ab 2007 ab dem ersten Kilometer? Die vom Gesetzgeber im § 9, Abs. 2 Einkommensteuergesetz erst in 2006 geänderte Pendlerpauschale ist mit wachsender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.

Liest man den Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen vom 27.02.2007 im Volltext aufmerksam durch, erkennt man, dass der Gesetzgeber offenbar schwere handwerkliche Fehler gemacht hat und mit Fiktionen wirtschaftliche Tatsachen wegdefinieren wollte. Indem er mit dem er ein von ihm deklariertes Werkstorprinzip fingiert, verletzt er subjektiv und objektiv das Nettoprinzip und den Gleichheitsgrundsatz im Steuerrecht. Hier gehts zum Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen Az. 8 K 549/06 im Volltext.

Eine Reaktion zu “Tipps zur Sicherung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer”

  1. Holger

    Laut einem BMF-Schreiben werden Anträge auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, die beantragt wird im Rechtsbehelfverfahren gegen
    die Ablehnung des Eintrages eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte oder Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
    steht noch aus. Man kann nur hoffen, dass eine Entscheidung zugunsten der Arbeitnehmer gefällt wird, da es bei sehr vielen
    zu einer erheblichen Steuerersparniss führte. BMF-Schreiben v. 4. 5. 2007 – IV A 7 – S 0623/07/0002

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