Schuldnerbonität der Verbraucher verschlechtert sich ab März 2007 durch Vorsorge-Pfändungsschutz

Das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ ermöglicht dem Schuldner erhöhten Pfändungsschutz abhängig vom Alter in Höhe von bis zu 9.000 Euro jährlich und von bis zu 238.000 Euro insgesamt. Das macht auch Sinn, da ansonsten der Staat für das Grundeinkommen der Schuldner im Alter aufkommen muss, die ohne Pfändung ihrer privaten Altersvorsorge in viel höherem Maße für sich selbst im Alter sorgen könnten.

Das Gesetz verschlechtert zugleich auch die allgemeine Bonität der Verbraucher in Deutschland:

Bei gleichem Arbeitseinkommen des Schuldners steigt mit gesetzlicher Einräumung einer Option auf pfändungsgeschützte Altersvorsorgebeiträge – unter anderem nach § 851c ZPO – das Risiko, dass die Schulden an den den Gläubiger gar nicht mehr zurückgezahlt werden (müssen).

Lobbyistisch stellt das “Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge” auch einen politischen Sieg der Lobby der Versicherungsbranche, denn das Gesetz den Absatz privater Rentenversicherungsverträge. Andere Formen pfändungsgeschützer Altersvorsorge sieht das Gesetz nämlich nicht vor.

Dagegen verlieren die Kreditinstitute Umsatz und Gewinn wegen sinkender Bonität: Die jederzeitige Schuldner-Option “Jetzt zahle ich Rentenversicherungsbeiträge statt mich pfänden zu lassen” dürfte zu hohen Forderungsausfällen führen, wenn das Publikum die neue Regelung einmal verstanden hat und im eigenen Interesse anwendet.

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