Rentenbeiträge zahlen statt Konto- oder Gehaltspfändung

Das “Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge” ermöglicht es jetzt dem Schuldner, eine Kontopfändung oder Gehaltspfändung dadurch zu vermeiden, dass er seine Pfändungsfreigrenze erhöht. Das ist möglich, wenn er vom Arbeitseinkommen Rentenbeiträge in eigene Rentenversicherungen mit Pfändungsschutz einzahlt. Zu diesen Rentenversicherung gehören übrigens auch Riester-Rentenverträge, für die es zusätzlich noch Staatsprämien gibt.

Je nach Alter kann der Schuldner so zwischen 2.000 bis 9.000 Euro pro Jahr der Pfändung entziehen – das ist ein zusätzlicher Pfändungsfreibetrag von 750 Euro monatlich. Im Beitrag “Private Rentenversicherung: Altersvorsorge statt Gehaltspfändung oder Kontopfändung”
wird ausführlich darauf eingegangen, wie ein Schuldner vorgehen kann, um in seine Altersvorsorge einzuzahlen, statt dass entsprechendes Arbeitseinkommen weiterhin gepfändet werden kann.

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