Pfändungsschutz für Gehalt und Kapitalvermögen durch private Rentenversicherung
Dienstag, den 6. März 2007Das gerade in Kraft getretene “Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge” erlaubt es, von Pfändung bedrohtes Kapitalvermögen – wie beispielsweise Kapitalvermögen in Lebensversicherungen – in eine private Rentenversicherung zu verwandeln und damit in spätere Rentenansprüche. Dies erläuterte ich gerade ausführlicher in einem Tipp bei akademie.de. So ist nur noch eine spätere Privatrente pfändbar und zwar nur [...]
