“Schäfer beim ZDF”: Zahlen wir GEZ für ZDF-Schafherde?

Und sind gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag Schafe mit RFID-Chip (Implantat) eigentlich in Biomasse (Schafspelz) gehüllte neuartige Rundfunkgeräte? Sind Schafe rundfunkgebührenpflichtig?

Einem Lebenslauf im Internet ist zu entnehmen, dass das ZDF eine Schafzucht mit 160 ausgewachsenen Schafen und 70 Lämmern betreibt oder wenigstens früher mal betrieben hat.

Werden oder wurden tatsächlich über GEZ-Gebühren zumindest 230 öffentlich-rechtliche Schafe finanziert? Und gibt es wirklich einen Schäfer beim ZDF? Nach oben verlinkter Arbeitsbiografie wurde jedenfalls eine Krankheitsvertretung für den Schäfer des ZDF übernommen:

“Durch Bandscheibenprobleme benötigte der Schäfer vom ZDF eine achtwöchige Vertretung beim Hüten von 160 ausgewachsenen Schafen und 70 Lämmern.

  • Markierung von neuer Lämmern und ihren Muttertieren
  • Überwachung, dass neugeborene Lämmer Biestmilch ihres Mutterschafes erhalten
  • eventuell Abtrennung neuer Lämmer und ihrer Muttertiere von der Herde in eigenen Pferch
  • Begrenzung der Weidetätigkeit mit Hilfe eines Hütehundes und z.T. Elektrozäunen gegen Rindenabfraß bei jungen Bäumen
  • Versorgung der Schafe mit Trinkwasser
  • Abendliches Treiben der Herde in den Pferch
  • Morgendliches Treiben der Herde zum Weidegrund”

Nur das keine Missverständisse aufkommen: Als Nichtgebührenzahler und Naturliebhaber finde ich die Idee, Rundfunkgebühren zur “Begrenzung der Weidetätigkeit mit Hilfe eines Hütehundes und z.T. Elektrozäunen gegen Rindenabfraß bei jungen Bäumen” zu verwenden ganz sympathisch. Das Geld ist so jedenfalls meiner Meinung nach besser angelegt, als an Gottschalk, usw. noch mehr Millionen an Honoraren zu zahlen. Schafe sind da weitaus preisgünstiger und auf diese Weise wird verantwortungsvoller mit dem Geld der Rundfunkgebührenzahler umgegangen.

Dabei wäre natürlich zusätzlich zu prüfen, ob nicht jedes Schaf grundsätzlich rundfunkgebührenpflichtig ist. So könnten nicht nur Wolle, Leder und Fleisch produziert, sondern auch umfangreich GEZ-Gebühren aus dieser Nutztierhaltung abgeschöpft werden.

Für die Gebührenpflicht spricht zunächst, dass der Schäfer ziemlich sicher ein Handy dabei haben dürfte, über das natürlich auch SMS an E-Mailadressen verschickt werden können und umgekehrt. Also handelt es sich beim Schäfer-Handy klar um einen mit dem Internet verbundenen Computer! Die Schafe sind dann vom Grundsatz her potentielle Mitnutzer eines neuartigen Rundfunkgeräts. Denn auch wenn die Schafe das Handy nicht aktiv nutzen sollten, könnte die Rundfunkgebührenpflicht entstehen. Die Gebührenpflicht hängt ja nicht von der tatsächlichen Gerätenutzung ab, sondern von der Bereithaltung eines Rundfunkgeräts.

Und ein ZDF-Schaf kann prinzipiell tatsächlicher Rundfunkteilnehmer sein: Wenn der Schäfer mit jemandem telefoniert, der gerade Radio hört und dann das Schaf das Telefonat des Schäfers und damit auch Radio mithört, nimmt es schließlich auch am Rundfunk teil. Die geringe Lautstärke bei der Wiedergabe beim Mithören für das Schaf ist da nebensächlich. Und der Schäfer könnte auch die Lauthörtaste am Handy drücken.

Viel wichtiger bei der Prüfung der Frage der Rundfunkgebührenpflicht für Schafe ist aber, ob den ZDF-Schafen – wie inzwischen vielen Haustieren – bereits ein Chip wegen Wiedererkennung implantiert wurde, was ja zunehmend auch gesetzlich – auch über EU-Richtlinien – für Haustiere vorgeschrieben wird.

Solche RFID-Chips sind ebenfalls eine Art Computer – sogar mit Sendefähigkeit. Und man könnte die Chips vom Prinzip her ja auch ans Internet per Mobilfunk auf der Weide anschließen, beispielsweise über das Handy des Schäfers. Folglich liegt hier ziemlich klar eine betriebliche oder private Nutzung von Computern vor, was die Rundfunkgebührenpflicht für alle per Chipimplantat computerisierten Schafe nach sich zieht.

Unterstellt man eine ausschließlich private Nutzung und keine betriebliche Nutzung der Chips durch die Schafe, könnte man eine gesetzliche Erstgerätegebührenpflicht für jedes Schaf annehmen. Schließlich ist allgemein bekannt, dass Schafe normalerweise keine herkömmliche Radio oder Fernseher bereit halten. Daher muss es sich beim Chipimplantat auf jeden Fall um ein Rundfunk-Erstgerät handeln!
Aus dieser Sicht des Rundfunkgebührenstaatsvertrags wären Schafe mit implantiertem Chip eigentlich nur innovative neuartige Rundfunkgeräte in Biomasse (im Schafspelz) dar. Bei der ZDF-Schafherde ergäben sich aktuell jährliche GEZ-Zusatzeinnahmen in Höhe mehr als 230 Schafen x >60 Euro, d.h. von über 13.800 Euro pro Jahr.

Im Bereich der Schafszucht könnten gebührenfinanzierte neue, mit Schafskopfprämien verprovisionierte Arbeitsplätze für Rundfunkgebührenbeauftragte geschaffen werden, die auf Prüfungen der Chipimplantate bei Schafherde im land- und forstwirtschaftlichen Außendienst spezialisiert sind. Natürlich mit noch neu einzuführenden Erschwernis- und Wetterprovisionszulagen.

All das ist aber nur ein rein theoretisches Modell – zumindest bei den ZDF-Schafen. Gemäß § 5, 9. Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind nämlich alle Radiogeräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
Für alle ZDF-Mutterschafe, ZDF-Lämmer und Böcke sowie der ZDF-Schäfer gibt es jedenfalls Entwarnung. Von einer eventuellen Rundfunkgebührenpflicht sind eventuelle öffentlich-rechtliche Schafe – sei es in der Lüneburger Heide oder anderswo in Deutschland – grundsätzlich ausgenommen. Betroffen wären nur sonstige Schafe, Schäfer oder Schafhalter.

Interessant dazu ist auch die Bemerkung zum Thema von Kurt Beck nach Berliner Zeitung vom 05.11.2004 zur Einigung über die neue Rundfunkgebühr: “Ich fühlte mich wie ein Schäfer, der eine Schafherde hüten soll und keinen Hund zur Seite hat.” Vielleicht kann Kurt Beck mal beim ZDF-Schäfer nachfragen?

Eine Reaktion zu ““Schäfer beim ZDF”: Zahlen wir GEZ für ZDF-Schafherde?”

  1. pik-as

    naja, wenn man sich den typen mal anguckt, der da angeblich gearbeitet haben will, weiß man bescheid. das ist doch ein spinner!

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