Rentenbeiträge zahlen statt Konto- oder Gehaltspfändung
Freitag, den 9. März 2007Das “Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge” ermöglicht es jetzt dem Schuldner, eine Kontopfändung oder Gehaltspfändung dadurch zu vermeiden, dass er seine Pfändungsfreigrenze erhöht. Das ist möglich, wenn er vom Arbeitseinkommen Rentenbeiträge in eigene Rentenversicherungen mit Pfändungsschutz einzahlt. Zu diesen Rentenversicherung gehören übrigens auch Riester-Rentenverträge, für die es zusätzlich noch Staatsprämien gibt.
Je nach Alter kann [...]
